Content:

Mittwoch
05.09.2007

Die GPK hat Justizminister Christoph Blocher vorgeworfen, beim Vorgehen gegen Valentin Roschacher den Bundesrat umgangen und dem Bundesanwalt unerlaubte Weisungen erteilt zu haben. Das Dossier Bundesanwaltschaft müsse «unverzüglich» Sache des Bundesrates werden, hiess es vonseiten der GPK am Donnerstagabend. In dem Bericht «Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes» stellt die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) unter anderem fest, Blocher habe das Arbeitsverhältnis mit Roschacher ohne Kündigungsgründe aufgelöst.

Das Vertrauensverhältnis zwischen Blocher und Roschacher sei gestört gewesen. Der Bundesanwalt sei nicht freiwillig, sondern aufgrund des Druckes Blochers mit einer «Abmahnung und scharfen Rüge» verbunden mit einer Kündigungsandrohung zurückgetreten. Blochers Vorwürfe seien nicht rechtsstaatlich korrekt geprüft worden, so die GPK.

Bei der Medieninformation habe der Justizminister über laufende Ermittlungsverfahren dem Bundesanwalt «unerlaubte Weisungen» erteilt. Mit der personalrechtlichen Sanktionierung der Nichtbeachtung dieser Weisungen habe er in die Unabhängigkeit des Bundesanwaltes eingegriffen.