Das vom Internet-Suchmaschinenbetreiber geplante Webmail-Angebot namens G-Mail gerät auch ins Kreuzfeuer der Datenschützer. Nach den Briten kritisieren auch deutsche Kollegen den Mailservice, der 1 Gigabyte Speicherplatz pro User anbietet, aber auch die Mails der Nutzer automatisch nach Stichwörtern durchsuchen und daraufhin kontextbezogene Werbung einblenden kann. In Deutschland jedenfalls würde G-Mail gegen Bestimmungen des Datenschutzes verstossen, ist Andreas Hermann, Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten in Niedersachsen, sicher. «Das Fernmeldegeheimnis wäre bei einem solchen Internetangebot verletzt», sagte Hermann der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung».
Die Auswertung der Mails durch Google, um die kontextabhängige Werbung zu schalten, wäre demnach in Deutschland nicht zulässig, meint der Datenschützer: «Es ist unerheblich, ob eine E-Mail von einem anderen Menschen oder einer Maschine mitgelesen wird.» Wenn, wie bei G-Mail vorgesehen, der komplette E-Mail-Verkehr eines Nutzers ausgewertet werde, sei das «höchst problematisch». «Das wäre ein sehr grosser Schritt in Richtung gläserner Mensch», kritisierte Hermann weiter. Der Fall sei selbst dann bedenklich, wenn der Nutzer solch einer Auswertung seiner Mails ausdrücklich zustimme. Denn schliesslich gelte auch für die Absender von eintreffenden Mails der Datenschutz. Siehe dazu auch G-Mail bringt Google Ärger
Freitag
09.04.2004