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Freitag
21.03.2008

Das Europäische Patentamt hat die Forderung der amerikanischen Suchmaschine Google im Verfahren um den Markennamen Gmail zurückgewiesen. In der am Donnerstag bekannt gewordenen Begründung hiess es, Gmail sei der bereits registrierten Marke G-Mail des deutschen Unternehmers Daniel Giersch zu ähnlich. «Es besteht die Gefahr der Verwechslung», hiess es in der Begründung der EU laut dem Branchendienst ZDNet. «Das gemeinsame Element Gmail verleiht beiden Marken eine visuelle, phonetische und konzeptionelle Gemeinsamkeit.» Giersch betreibt unter «gmail.de» einen Dienst, der eine Kombination von elektronischer und physischer Post schaffen soll.

In der ersten Instanz hatte die Behörde im Januar 2007 gegen Google entschieden, worauf das Unternehmen seinen Webmail-Service in Google Mail umbenannte. Den selben Namen muss Google auch in Grossbritannien verwenden, aufgrund eines dort geführten Rechtsstreits. Das analoge Verfahren in der Schweiz ist noch pendent. Als erste Instanz hatte das Zürcher Handelsgericht vor einem Jahr eine Klage des Konzerns gegen Daniel Giersch abgelehnt. - Mehr dazu: Google verliert Prozess um Markenrecht in der Schweiz