Googles Versuch, sich in der Schweiz die alleinigen Markenrechte für seinen E-Mail-Dienst Gmail zu sichern, sei vorerst gescheitert. Das Zürcher Handelsgericht habe in erster Instanz die Klage des Konzerns gegen den deutschen Risikokapitalgeber Daniel Giersch abgelehnt, der in Deutschland und der Schweiz einen elektronischen Zustellservice unter dem Namen Gmail betreibt. Dies schreibt Zdnet.de am Montag.
Gemäss dem Bericht hat Google Giersch beschuldigt, den Namen in böser Absicht gewählt zu haben. Das Schweizer Gericht stimmte dieser Argumentation jedoch nicht zu. Der Konzern will gegen die Entscheidung in Berufung gehen. Trotz der Niederlage vor Gericht müsse man allerdings nicht auf die Bezeichnung Gmail für seinen Schweizer Dienst verzichten, teilte das Unternehmen mit. Sowohl der Suchdienstanbieter als auch Giersch hatten 2005 die Schweizer Namensrechte erhalten. Obwohl Giersch den Antrag einige Monate vor Google gestellt hatte, dürfen beide Parteien nach Schweizer Recht den Namen Gmail nutzen.
Auch Googles Versuch, die Marke Gmail europaweit schützen zu lassen, ist kürzlich gescheitert. Wie bereits vor dem Hamburger Landgericht war der Konzern mit seiner Forderung auch auf europäischer Ebene abgeblitzt.
Montag
26.02.2007