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Sonntag
19.03.2006

Die weltweit führende Internet-Suchmaschine Google muss der US-Regierung Protokolle über Suchanfragen von 50 000 Internetadressen übergeben. Dies verfügte Bundesrichter James Ware in San José. Der Staat muss die Firma für diese Leistung entschädigen. Der Richter lehnte aber die Forderung Washingtons nach der Bereitstellung von 5000 Schlüsselsuchbegriffen ab, über die die Nutzer auf die gesuchten Internet-Seiten gekommen waren.

Das Justizministerium hat die Daten verlangt, um den Zugang von Minderjährigen zu pornografischen Websites zu erschweren. Google wehrte sich gegen die Forderung mit dem Argument, die Privatsphäre der Internetnutzer werde verletzt und das Unternehmen zur Preisgabe von Betriebsgeheimnissen gezwungen. Mit dem Richterspruch zeigten sich die Betreiber der Suchmaschine zufrieden. Die Suchbegriffe seiner Kunden nicht preisgeben zu müssen, sei für Google einer der wichtigsten Aspekte gewesen, erklärte das Unternehmen. Siehe auch: US-Justizministerium siegreich über Google