Der «Guardian» hat unliebsame Post vom Suchmaschinenkonzern Google erhalten: Sechs Artikel der Zeitung sind von den Suchresultaten entfernt worden. Der Grund dafür ist ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofes zugunsten des Rechts auf Vergessen. Internetnutzer können seit Mitte Mai die Entfernung von unliebsamen Suchresultaten beantragen.
Drei der gelöschten «Guardian»-Artikel berichten über den schottischen Schiedsrichter Dougie McDonald, der über einen Penalty-Entscheid gelogen hat. Ein weiterer Artikel thematisiert gelangweilte französische Büroarbeiter. Von den Suchresultaten entfernt wurden ausserdem ein Bericht über einen Anwalt, der wegen Betruges vor Gericht stand, und eine Serie von Blogeinträgen des Journalisten Roy Greenslade.
Der «Guardian» habe keine Möglichkeit, sich gegen die Entfernung der Artikel aus den Google-Suchresultaten zur Wehr zu setzen, schreibt die Tageszeitung am Mittwoch. «Niemand hat behauptet, dass die Geschichten nicht wahr, fair oder sorgfältig sind. Aber sie werden dennoch schwer auffindbar gemacht.» Google sei damit ein Teilnehmer eines Systems, dass zur Zensur führe.
Sicher gebe es Fälle, in denen Artikel gelöscht werden müssen. Zum Beispiel, wenn sie kleine Straftaten eines Jugendlichen betreffen, der heute längst erwachsen ist. «Über die Entfernung solcher Artikel müssen aber die Verlage entscheiden und nicht Google», so der «Guardian» weiter.
Die verborgenen Artikel sind nach wie vor online und können auf der «Guardian»-Seite gelesen werden. Ausserdem können sie über eine Suche, die nicht den Namen der betroffenen Personen beinhaltet, weiterhin über Google gefunden werden. Sucht ein Nutzer beispielsweise «Scottish referee who lied» zeigt die Suchmaschine nach wie vor Artikel über McDonald an.