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Mittwoch
28.06.2006

Im Streit um die Digitalisierung von Büchern hat der Internet-Suchmaschinenbetreiber Google am Mittwoch vor dem Hamburger Landgericht einen Erfolg verbucht. Die Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG, Darmstadt) hat ihren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Google auf Anraten des Richters überraschend zurückgezogen. Nach Auffassung des Gerichts hat es in dem verhandelten Fall keine Urheberrechtsverletzung gegeben. Die einstweilige Verfügung des Darmstädter Fachbuchverlags hatte sich gegen das von Google Ende 2004 gestartete Internetprojekt Google Book Search gerichtet.

Das kalifornische Internet-Unternehmen will mit der massenhaften Digitalisierung von Büchern eine riesige Bibliothek für die allgemeine Volltextsuche im Internet aufbauen. Das Projekt ist in der Vergangenheit wiederholt kritisiert worden, besonders in Europa. Verlage und Autoren sehen ihre Urheberrechte verletzt. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels kündigte am Mittwoch daher an, er werde sehr genau beobachten, wie sich Google künftig verhalte und weitergehende rechtliche Schritte prüfen.

Stein des Anstosses vieler Kritiker ist, dass Google erst auf ausdrücklichen Wunsch etwa eines Verlages bereits gescannte Literatur wieder aus dem Netz nimmt - im so genannten Opt-out-Verfahren. «Wir haben erst durch Zufall festgestellt, dass unsere Bücher im Netz verfügbar sind», sagte Andreas Auth von der WBG. Kritiker fordern deshalb, dass Google vor einer Veröffentlichung jeweils die ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers einholen müsse. In der in Hamburg verhandelten Sache sah der Vorsitzende Richter allerdings keine Verletzung von Urheberrechten gegeben. Die fraglichen Bücher habe Google nach entsprechender Aufforderung der WBG umgehend aus dem Netz genommen.