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Mittwoch
15.10.2008

Google darf fünf urheberrechtlich geschützte Comicbilder künftig nicht mehr in den Ergebnislisten seiner Bildersuche auflisten. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden. Google habe die ausschliesslichen Nutzungsrechte des Klägers verletzt, hiess es in der Gerichtsbegründung.

Der Suchmaschinenbetreiber muss auch Auskunft darüber geben, wie stark die Motive bisher im Internet genutzt wurden. Auch die Abmahnkosten muss das Unternehmen ersetzen. Google kann bis Ende Oktober Berufung gegen die Entscheidung einlegen.