Der US-Konzern Google hat vor dem Zürcher Handelsgericht einen Sieg zum Thema Markenrechte erzielt. Im Namensstreit zwischen der Klägerin Google und dem beklagten deutschen Unternehmer Daniel Giersch erklärten die Handelsrichter die Marke Gmail des Deutschen für nichtig. Der Rechtsstreit dreht sich um den Namen Gmail, unter dem Google weltweit kostenlose E-Mail-Konti anbietet. Auch Giersch bietet unter dem gleichen Namen einen elektronischen Mailservice an, dieser ist aber schon viel länger als derjenige von Google auf dem Markt.
Der Suchmaschinenkonzern warf dem Unternehmer Rechtsmissbrauch vor. Giersch habe die Marke nur eingetragen, um sie teuer zu verkaufen. Dieser Auffassung ist das Handelsgericht gefolgt, wie einer Mitteilung des Zürcher Handelsgerichts vom Freitag zu entnehmen ist.
Es seien ernsthafte Zweifel an der Gebrauchsabsicht des Beklagten im Zeitpunkt der Markenhinterlegung angebracht. Es sei davon auszugehen, dass Giersch die Marke Gmail in der Schweiz mit der Absicht hinterlegt habe, von der Klägerin finanzielle oder andere Vorteile zu erlangen. Damit erklärten die Handelsrichter die Marke Gmail des Beklagten als nichtig.
Sonntag
08.03.2009