Internetglücksspiele im Spielbankenbereich sollen in Zukunft in der Schweiz, gestützt auf eine Konzession, legal angeboten werden können. Der Bundesrat will auf Vorschlag der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) das geltende Verbot lockern. Konzessionsinhaber werden grundsätzlich die gleichen strengen Auflagen zu beachten haben wie die Schweizer Spielbanken, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte. Das illegale virtuelle Glücksspielangebot soll mit technischen Massnahmen wirkungsvoller eingeschränkt werden. Gleichzeitig sollen im Lotterie- und Wettbereich entsprechende Änderungen der Rechtsgrundlagen geprüft werden.
Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, entsprechende Änderungen der Rechtsgrundlagen im Spielbankenbereich vorzubereiten. Einerseits sollen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, damit mittels technischer Massnahmen die illegale telekommunikationsgestützte Durchführung von Glücksspielen verunmöglicht oder eingeschränkt werden kann. Andererseits soll das bestehende Verbot insofern gelockert werden, als eine kleine Anzahl Konzessionen für das Anbieten von Glücksspielen über das Internet erteilt werden kann.
Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) verfasste aus eigener Initiative zuhanden des Bundesrats einen Bericht mit Fokus auf Lotterien und Wetten im Internet. Der Bundesrat hat deshalb das EJPD gleichzeitig beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Änderungen der Rechtsgrundlagen im Lotterie- und Wettbereich zu prüfen. Diese Anpassungen sollen ebenfalls darauf ausgerichtet sein, den Behörden wirksamere Instrumente zur Bekämpfung illegaler, mittels elektronischer Telekommunikationsmittel angebotener Lotterien und Wetten zur Verfügung zu stellen.
Mittwoch
22.04.2009