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Montag
18.04.2011

Die Wettbewerbskommission zieht eine positive Bilanz aus dem Jahr 2010. Besonders wichtig sei der Bereich der Glasfasernetze gewesen, da Swisscom und regionale Energieversorgungsunternehmen in verschiedenen Schweizer Städten den gemeinsamen Bau eines solchen Netzes planen. Die Weko muss einzelne Klauseln von sechs Kooperationen überprüfen, die im Widerspruchsverfahren der Kommission gemeldet wurden. «Bei gewissen Klauseln können wettbewerbsrechtliche Bedenken nicht ausgeschlossen werden», teilte die Weko mit. Am 15. April 2011 hat sie deshalb Vorabklärungen zu den Kooperationsverträgen in den Städten Basel, Bern und Luzern begonnen, nachdem diese bereits in den Städten St. Gallen, Genf und Zürich eingeleitet wurden.

Grundsätzlich befürworten die Wettbewerbsbehörden die Kooperation beim Bau einer Glasfaserinfrastruktur zwischen Swisscom und regionalen Energieversorgungsunternehmen, da so der ineffiziente Parallelbau von Netzen verhindert werde. Bei einzelnen Klauseln der Kooperationsverträge besteht allerdings gemäss ersten Einschätzungen der Weko die Gefahr, dass der angestrebte Wettbewerb zulasten der Endkunden nachhaltig beschränkt oder sogar beseitigt würde. Geprüft wird im Kanton Freiburg im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle zudem das Kooperationsmodell von Swisscom und des regionalen Energieversorgers Groupe E, die den Bau des Netzes mit einem Gemeinschaftsunternehmen an die Hand nehmen wollen. Dieser Entscheid wird spätestens Anfang Mai 2011 erwartet.

Neben dem Ausbau der Glasfasernetze hat die Weko ein gewichtiges Urteil gesprochen, als sie den Zusammenschluss von France Télécom/Orange und Sunrise untersagte. Weitere Untersuchungen eröffnete sie beispielsweise gegen die Nikon wegen möglicher Behinderung von Parallelimporten und gegen die BMW Group wegen möglicher Behinderung von Verkäufen an Schweizer Kunden. Insgesamt haben die Wettbewerbsbehörden 20 Untersuchungen, 22 Vorabklärungen und 105 Marktbeobachtungen durchgeführt und 34 Zusammenschlüsse behandelt.