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Dienstag
12.08.2008

Das in zehn Kantonen und beim Bund in den letzten Jahren eingeführte Öffentlichkeitsprinzip ist im Kanton Glarus laut seiner Regierung nicht notwendig. Das Kantonsparlament soll deshalb eine Motion der SP-Fraktion ablehnen, beantragt die Regierung. Der Motion wäre laut Regierung zuzustimmen, wenn Regierungsrat und Verwaltung ihren Informationsauftrag auf den Geheimhaltungsgrundsatz abstützen würden. Dies sei aber bereits vor der Einführung der Informationspflicht gemäss einer neuen Regierungs- und Verwaltungsorganisation nicht der Fall gewesen. Heute werde umfangreicher und schneller kommuniziert. Nachfragen würden nicht mehr mit Verweis auf das Amtsgeheimnis abgeblockt. Auch sei das Amtsgeheimnis neu umschrieben und eingeschränkt worden, teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit. - Siehe auch: Schweiz ab sofort mit Öffentlichkeitsprinzip