Mit einem juristischen Gutachten hat die deutsche Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) neue Vorschriften beim Thema Gewinnspiele an Radio und Fernsehen angekündet. Am 1. September soll dazu ein neuer Rundfunkänderungs-Staatsvertrag in Kraft treten. «Wir werden eine Satzung erlassen, in der auch die Belange des Jugendschutzes geregelt werden», sagte dazu KJM-Präsident Wolf-Dieter Ring laut einer Mitteilung vom Freitag.
Der Verfasser des Gutachtens, der Münchner Rechtsanwalt Marc Liesching, kündete Einschränkungen an: «In Zweifelsfällen muss das Alter überprüft werden. In jedem Fall aber bedarf es zusätzlicher Hinweise wie zum Beispiel deutlich erkennbarer Hinweise der Gewinnspiel-Anbieter auf den Teilnahmeausschluss Minderjähriger sowie auf den Ausschluss einer Gewinnausschüttung an Minderjährige.» Nur so gebe keine Anreize mehr für deren Teilnahme. «Rechtspolitik sollte Flankenschutz leisten, man kann die Verantwortung nicht in vollem Umfang an die Eltern abschieben», so Liesching.
Eine Auffassung, die Vertreter der Sender in der an die Gutachten-Präsentation anschliessenden Podiumsdiskussion nicht teilten: «Gewinnspiele sind keine Abzocke, sondern sie dienen der Zuschauerbindung und sind für die Sender eine zusätzliche Möglichkeit, Geld zu verdienen», sagte Annette Kümmel, Mitglied des Vorstandes des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) und Direktorin Medienpolitik der ProSiebenSat1 Media AG. Sie sieht keinen rechtlichen Ansatzpunkt für den grundsätzlichen Ausschluss Minderjähriger von Gewinnspielen. Kümmel betonte aber, dass sich der VPRT den Formulierungen der Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten für die Aufsicht über Fernsehgewinnspiele zum Teil freiwillig unterworfen habe. «Daran sieht man die Bereitschaft der Anbieter, Verantwortung zu übernehmen.»
Samstag
07.06.2008