Eine Kommission der deutschen Landesmedienanstalten hat Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen und im Radio auf den Weg gebracht, welche die Zuschauer und Zuhörer in Zukunft vor unseriösen Angeboten schützen sollen. Bei Verstössen drohen den TV- und Radioveranstaltern in Zukunft Geldbussen bis zu 500 000 Euro, wie die Landesmedienanstalten am Dienstag mitteilten. «Mit dem Entwurf der Gewinnspielsatzung wollen wir schwarzen Schafen einen Riegel vorschieben, die mit zum Teil unseriösen Methoden den Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen», wird der Vorsitzende der Kommission, Thomas Langheinrich, in der Mitteilung zitiert.
Vor allem Kinder und Jugendliche in Deutschland sollen nach dem Willen der Landesmedienanstalten und des Gesetzgebers in Zukunft vor Abzockspielen geschützt werden, die deren Leichtgläubigkeit und Unerfahrenheit ausnutzen. So dürfen nach dem Entwurf der Satzung Minderjährige in der Regel nicht mehr an Gewinnspielen teilnehmen. Auch sollen im Fernsehen und im Radio Gewinnspiele und -sendungen verboten sein, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten. Ausgenommen sind dabei Gewinnspiele, die unentgeltlich sind, das heisst, bei denen nur die reinen Telefonkosten in Rechnung gestellt werden.
Für mehr Transparenz soll eine generelle Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen und Spielregeln sorgen. Eine übermässige Mehrfachteilnahme der Mitspieler soll unter anderem durch Kostenbegrenzung verhindert werden. Der Entwurf der Gewinnspielsatzung beinhaltet zudem eine verschärfte Informationspflicht der Teilnehmer über Gewinnchancen und weitreichende Auskunfts- und Vorlageverpflichtungen der Veranstalter gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.
In den nächsten Wochen können TV- und Radiosender und deren Verbände Stellung nehmen zum Gesetzesentwurf der Landesmedienanstalten.
Dienstag
07.10.2008