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Dienstag
13.09.2005

Gegen eine am Dienstag bekannt gewordene Verfügung des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) gegen Presse-TV von Ringier wegen der TV-Sendung «Gesundheit Sprechstunde» hat der Grossverlag am Dienstag eine Verwaltungsbeschwerde angekündigt. Der Bakom-Entscheid sei «unverhältnismässig», heisst es in einem Ringier-Communiqué vom Dienstag. Presse TV habe mit der Sendung möglicherweise schwerwiegend und wiederholt die Werbe- und Sponsoringbestimmungen verletzt, schreibt das Bakom, was jetzt ein Verwaltungsstrafverfahren klären soll. Das Bakom fordert Presse TV auf, den rechtmässigen Zustand herzustellen und über die unternommenen Schritte zu informieren. Es droht eine Busse von bis zu 50 000 Franken und der Einzug der unrechtmässig erzielten Einnahmen.

«Am Anfang und am Ende der untersuchten Sendungen wurde die Vereinigung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) als Sponsorin genannt, obwohl die FMH lediglich Sponsorengelder von Dritten sammelte und anschliessend an Ringier weiterleitete», schreibt das Bakom. Diese Dritten haben aber laut Bakom grösstenteils direkt mit den Verantwortlichen der Sendung über Höhe und Art der Finanzierung verhandelt und seien selbst Sponsoren im Sinne des Radio- und Fernsehgesetzes gewesen. Aus Transparenzgründen verlange aber das Gesetz, dass Sponsoren am Anfang und am Ende der Sendung erwähnt werden. Dies sei unterlassen worden.

Im weiteren habe sich das Schweizerische Zentrum für Allergie, Haut und Asthma (aha) an der Finanzierung von einzelnen Sendungen beteiligt, ohne als Sponsor genannt zu werden. Zudem habe zwischen Novartis und Ringier eine Vereinbarung bestanden, laut der sich Ringier verpflichtete, Novartis in der «Gesundheit Sprechstunde» zu berücksichtigen. Novartis wurde aber nur am Ende der Sendung, ausserhalb der Sponsornennung, erwähnt («unterstützt von Novartis»). Allerdings konnte keine Schleichwerbung für Novartis festgestellt werden. Als Schleichwerbung qualifiziert das BAKOM hingegen die Präsenz der Lungenliga in der Sendung «100 Jahre Lungenliga». Ringier habe sich die Produktion dieser Sendung durch die Lungenliga finanzieren lassen und ihr dafür umfassende Medienpräsenz gewährt, ohne dass die Finanzierung offengelegt worden sei. Als Schleichwerbung qualifiziert das Bakom auch Präsentation und Nennung von Heilmitteln in einigen Sendungen, wobei gleichzeitig auch das Heilmittelwerbeverbot verletzt worden sei. Und schliesslich seien die häufigen Hinweise auf das Gesundheitsschiff und die Gesundheitswochen nicht zulässig, die Ringier organisiert.

Ringier betont in der Stellungnahme, die Aufsichtsbehörde haben in den zehn Jahren des Bestehens der Sendung nie interveniert. Das Bakom habe gewusst, dass die Ärztevereinigung FMH als Sponsoren-Koordinationsstelle fungiert habe. Diese Konstruktion sei sofort aufgelöst worden, als das Bakom 2004 ein Verfahren eingeleitet habe - notabene auf das Betreiben der Konkurrenz, wie Ringier unterstreicht. Der gesetzeskonforme Zustand sei längst wieder hergestellt. Auch die Auftritte von Lungenliga und aha verteidigt Ringier mit dem Hinweis, beide Institutionen seien gemeinnützig. Bei der Schleichwerbung für einzelne Medikamente handle es sich «lediglich um drei Einzelfälle», argumentiert Ringier weiter.