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Sonntag
07.06.2009

Die Benützerinnen und Benützer von MP3-Playern und Video-Harddisc-Recordern müssen ab 1. Juli weniger tief in die Tasche greifen. Ab dann gilt ein um 70 bis 95 Prozent unter dem heute gültigen Tarif liegender Ansatz, den die Verwertungsgesellschaften, Nutzer- und Konsumentenorganisationen ausgehandelt haben. Laut der Nutzerorganisation Schweizerischer Wirtschaftsverband für Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (Swico) ist der heute noch geltende Tarif «prohibitiv» und diskriminiere einzelne Technologien.

Statt knapp 15 Franken für einen MP3-Player mit 1 GB soll die Abgabe noch 80 Rappen betragen, für einen MP3-Player mit 16 GB statt knapp 29 Franken noch 13 Franken, teilten die Stiftung für Konsumentenschutz, das Konsumentenforum sowie die Westschweizer und Tessiner Organisationen FRC und ACSI am Freitag in einem gemeinsamen Communiqué mit. Und für einen Video-Harddisc-Recorder sind statt rund 87 noch 25 Franken zu bezahlen.

Neu ist weiter, dass künftig auf Flash- und Harddisc-Speicher die gleiche Abgabe erhoben wird und dass für die Gebühr auf neu auf den Markt kommende Leerdatenträger respektive Speicher in Audio-Aufnahmegeräten eine Obergrenze von maximal 20 Prozent des Verkaufspreises gilt.

Gemäss Konsumentenschützern nahmen die Verwertungsgesellschaften Suisa, ProLitteris, die Société suisse des auteurs (SSA), Suissimage und Swissperform im vergangenen Jahr nahezu 23 Millionen Franken mit der MP3-Abgabe ein. Im Juli 2007: Bundesgericht erlaubt Urheberrechtsgebühr auf MP3-Playern und die Reaktionen: MP3-Player-Entscheid: Enttäuschung und Zufriedenheit