Die frühere Zürcher Regierungsrätin Dorothée Fierz stand am Mittwoch in Zürich wegen Amtsgeheimnisverletzung vor Gericht. Der Staatsanwalt fordert eine bedingte Geldstrafe und eine Busse, ihr Verteidiger einen Freispruch. Allein schuldig sei für die Tat im Frühling 2006 der damalige Kommunikationschef der Baudirektion, betonten Fierz und drei ihrer Kadermitarbeiter, die ebenfalls angeklagt sind. Der Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich muss nun entscheiden, ob die Aussagen von Fierz und den Chefbeamten oder jene des bereits früher zu einer bedingten Geldstrafe verurteilten Kommunikationsbeauftragten glaubwürdiger sind.
Der Ankläger erwähnte am Mittwoch unter anderem zwei «konspirative Treffen» von Fierz und ihrem Kommunikationsverantwortlichen. Fierz hat nach eigenen Angaben beim ersten Gespräch den Verdächtigten zur Rede gestellt und ihm klargemacht, dass eine fristlose Entlassung im Raum stehe. Beim zweiten habe sie unter anderem herausfinden wollen, ob er allenfalls «suizidale Gedanken» wegen Zukunftsängsten durch die drohende Entlassung habe. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ging es aber darum, dass er «die alleinige Verantwortung» für die Amtsgeheimnisverletzung übernehmen sollte. Fierz habe gesagt, sie könne nur in diesem Fall etwas für ihn tun. Der Verteidiger von Fierz zog die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Dokumente-Überbringers in Zweifel. Dieser habe sich in einem möglichst guten Licht darstellen wollen, zum Teil habe er in der Untersuchung sogar gelogen.
Der Staatsanwalt beantragte für alle Angeklagten bedingte Gefängnisstrafen mit einer Probezeit von 2 Jahren und Bussen. Für Fierz fordert er 60 Tagessätze à 310 Franken und eine Busse von 3000 Franken. Für die drei Chefbeamten 45, 30 oder 21 Tage und Bussen von 1000 beziehungsweise 1500 Franken. Die Verteidigung verlangt Freisprüche.
Mittwoch
05.12.2007