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Donnerstag
01.03.2007

Das Bezirksgericht Zürich hat einen Reporter der Ringier-Boulevardzeitung «Blick» wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Er hatte im Zusammenhang mit einer Meldung in der Nachrichtensendung «10vor10» aus dem Jahr 2004 über einen Geschäftsmann recherchiert, der Russpartikelfilter für Baumaschinen vertrieb. Dabei fand der Reporter heraus, dass es sich bei diesem Mann um einen vorbestraften Betrüger handelte. Als dieser von den Recherchen des «Blicks» erfuhr, erwirkte er beim Bezirksgericht Uster mit Erfolg eine Verfügung, die der Zeitung untersagte, über sein kriminelles Vorleben zu berichten. Dennoch erschien der Artikel, worauf der Mann Klage gegen den Ringier-Verlag einreichte.

Vor dem Zürcher Bezirksgericht machte der «Blick»-Reporter geltend, er habe das Verbot beachtet, indem er den Mann im Text nur mit den anonymen Initialen X.Y. bezeichnet habe. Ausserdem sei das Gesicht des Mannes auf dem Foto mit einem Balken verdeckt worden. Das reichte dem Gericht aber nicht. Auch anonymisiert sei die Publikation nicht statthaft gewesen, befand es. Das Verschulden des Journalisten stufte die Einzelrichterin gemäss dem am Donnerstag publizierten Urteil immerhin als leicht ein. So habe sich der Angeschuldigte zur Abklärung der Rechtslage an einen Anwalt gewandt, hielt ihm das Gericht zugute. Der Jurist habe nicht von einer Publikation abgeraten.