Die deutschen Postkonkurrenten Pin- und TNT-Gruppe sowie der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste können sich über einen gerichtlichen Erfolg freuen. Sie haben beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Anwendung des Post-Mindestlohnes für die gesamte Branche geklagt und am Freitag Recht bekommen. Nach Ansicht der Berliner Richter darf der Bundesarbeitsminister nur einen Mindestlohn für nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer verordnen. Das Bundesarbeitsministerium legte Berufung gegen das Berliner Urteil ein.
Der Mindestlohn für Briefzusteller - 9,80 Euro im Westen, 9 Euro im Osten - hatte die private Konkurrenz der Deutschen Post im vergangenen Jahr kalt erwischt. Die Mehrheitsgesellschafterin Axel Springer AG drehte der Pin Group daraufhin den Geldhahn zu, zahlreiche Töchter des Postdienstleisters beantragten das Insolvenzverfahren. Der Vorstandsvorsitzende von TNT Post Deutschland, Mario Frusch, sprach nach dem Urteil von einem guten Tag für den Wirtschaftsstandort Deutschland. «Mindestlöhne müssen sich an den Lebenshaltungskosten orientieren; sie dürfen aber nicht missbraucht werden, um Wettbewerb zu verhindern.» Die Pin-Gruppe bemüht sich nun, nach der Insolvenzerklärung, um neue Investoren. Inzwischen fänden Gespräche mit Übernahmekandidaten statt, hiess es aus Kreisen von Pin.
Samstag
08.03.2008