Das Landgericht Freiburg hat entschieden, dass der Fernsehsender Neun Live mit seinen Quizsendungen kein unerlaubtes Glücksspiel betreibt. Mit seiner letztinstanzlichen Entscheidung schliesst sich das Landgericht ausdrücklich der Beurteilung der Staatsanwaltschaft München I an, die im April letzten Jahres ihre Ermittlungen gegen Neun Live nach intensiver Prüfung eingestellt hatte. Christiane zu Salm, Vorstandsvorsitzende der Euvia Media AG, begrüsste die Entscheidung: «Das Urteil untermauert die Grundprinzipien unseres Geschäftsmodells. Wir sind ein Quizsender. Unsere Gewinnspiele haben mit Glücksspiel nichts zu tun. Unser Geschäft ist auf Nachhaltigkeit ausgelegt. Wir sehen uns in unserem Kurs bestätigt.»
Die Kosten pro Anruf bei Neun live sind der Entscheidung des Gerichts zufolge ein unerheblicher Einsatz. Bereits deshalb fallen die Quizsendungen nicht unter das Verbot für unerlaubtes Glücksspiel nach § 284 StGB. Die Berufungskammer widersprach damit der Auffassung einer Amtsrichterin des Amtsgerichts Freiburg. Eine Revision gegen das Urteil schloss das Gericht aus. Siehe auch: Schweizer können nicht mehr bei Neun live zocken und ProSiebenSat.1 Media AG schluckt Euvia Media ganz
Mittwoch
25.05.2005