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Donnerstag
23.09.2004

Ein ehemaliger Genfer SVP-Grossratskandidat, der 2001 von der Sonntagszeitung «Dimanche.ch» verulkt worden war, ist vor Bundesgericht abgeblitzt. Der Politiker, der auf dem zweiten Listenplatz kandidiert hatte, war nicht gewählt worden. Die Zeitung, die im Juni 2003 eingestellt wurde, hatte dem Grossratskandidaten, einem Geschäftsmann mit jüdischen Wurzeln, zwei Artikel gewidmet. In einem der Texte, der im August 2001 erschien, hatte die Zeitung die Frage aufgeworfen, ob denn die SVP rassistisch sein könne.

In der Antwort liess der Verfasser durchblicken, dass die Genfer Sektion der Volkspartei dieses Attribut nicht verdiene. In ihre Liste mit 22 Kandidierenden seien ja Namen «eingekreuzt» (frz. mâtiné), die jüdisch, muslimisch und orthodox klängen. Der Genfer Gerichtshof, der den Fall in zweiter Instanz beurteilte, hatte in «eingekreuzt» eine Persönlichkeitsverletzung des Kandidaten gesehen. Das von der Ringier-Gruppe angerufene Bundesgericht dagegen war der Ansicht, dass sich das Adjektiv auf die ganze Liste und nicht auf die Kandidaten bezogen habe.

Im Gegensatz zum Gerichtshof wollte die zuständige Abteilung des höchsten Gerichts - mehrheitlich Deutschschweizer und Tessiner - das fragliche Adjektiv nicht im schlechtesten Sinn verstanden wissen. Es könne sich gemäss konsultiertem Wörterbuch zwar auf eine nicht reine Rasse beziehen, aber auch Synonym von «gemischt» sein.