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Dienstag
30.08.2005

Die Zürcher Gemeinde Stäfa muss ein Gesuch der Swisscom Mobile für eine Mobilfunk-Antenne behandeln. Der Regierungsrat hat den Rekurs der Swisscom gutgeheissen und das im Mai 2005 verhängte Moratorium der Zürichsee-Gemeinde aufgehoben. In der Begründung weist der Regierungsrat darauf hin, dass aufgrund der Rechtslage und der Bundesgerichts-Rechtssprechung ausschliesslich der Bundesrat für dieses Thema zuständig sei - und zwar im Rahmen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Weder der Kanton noch eine Gemeinde dürfen geltendes Bundesrecht ausser Kraft setzen, heisst es weiter.

Das Bundesgericht habe wiederholt die Rechtmässigkeit der NISV und der darin enthaltenen Grenzwerte bestätigt. Das Gericht habe auch festgehalten, dass dem Bundesrat in diesem Zusammenhang weder eine pflichtwidrige Untätigkeit noch ein Missbrauch seines Beurteilungsspielraums vorgeworfen werden kann. Der Gemeinderat von Stäfa hatte im Mai 2005 für die Behandlung und Bewilligung von Antennenanlagen mit nichtionisierender Strahlung ein bis Ende Mai 2006 befristetes Moratorium erlassen und dies mit Bedenken über die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen der Strahlung von Antennenanlagen begründet. Stäfa will den Entscheid der Regierung jetzt aber akzeptieren, sagte der stellvertretende Gemeindeschreiber Dieter Suter.