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Montag
23.04.2012

YouTube muss Songs, die von der deutschen Musik-Verwertungsgesellschaft Gema beanstandet werden, selbstständig aus seinem Angebot entfernen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden. Die Videoplattform müsse zudem künftig darauf achten, welche Videos eingestellt werden, und sei im Fall von Beschwerden verantwortlich. YouTube müsse mit geeigneter Software dafür sorgen, dass die betroffenen Lieder nicht erneut hochgeladen würden. Bei Zuwiderhandlung würde ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten verhängt. YouTube kann das erstinstanzliche Urteil beim Oberlandesgericht Hamburg anfechten.

Unmittelbar nach dem Gerichtsentscheid war die Website der Gema für mehrere Stunden nicht mehr erreichbar. Offenbar hatten Netzaktivisten die Site attackiert. Mittlerweile sind die Seiten wieder erreichbar.