Alle Fraktionen hatten dem Gesetz zugestimmt, nun sind auch die letzten Ungereimtheiten zwischen den beiden Räten ausgeräumt und vom Nationalrat stillschweigend durchgewinkt worden: Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) macht nun möglich, dass beim Bund öffentlich werden soll, was nicht ausdrücklich geheim ist. Bisher galt das umgekehrte Prinzip: Beim Bund war alles als geheim, was nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben worden war. Inhaltlich waren sich die Räte bereits einig gewesen, berichtet die Nachrichtenagentur SDA am Mittwoch weiter, doch galt es noch die letzten strukturellen und begrifflichen Differenzen zur Kleinen Kammer zu schlucken. So wollte der Ständerat beispielsweise die Einschränkung der Einsicht in amtliche Dokumente anderswo im Gesetz aufgeführt haben.
Mittwoch
08.12.2004