Eine wissenschaftliche Studie der Universität Zürich stellt die Gebührenfinanzierung einiger SRG-Angebote in Frage: «Garantiert der Markt die Grundversorgung, sind staatliche Gelder überflüssig. Dieser verfassungsmässige Grundsatz gilt auch für Radio und Fernsehen», schreibt der Basler Jurist Jascha Schneider. In seinem Buch «Die Rundfunkgebühr in der Schweiz», für das er auch die Doktorwürde erhalten hat, setzte er sich mit dem Entwurf für ein neues Radio- und TV-Gesetz RTVG auseinander. «Für mich ist gemäss des in der Verfassung verankerten Subsidiaritätsprinzips klar: Alles, was auch durch Werbung finanziert werden kann, darf nicht mit staatlichen Geldern unterstützt werden», erklärte er auf Anfrage des Klein Report am Dienstag. Als Beispiele führt er DRS3 an, das beim Musik- und Nachrichtenangebot nahezu identisch mit dem der Privatradios sei, und erwähnt auch die Sendung «MusicStar».
Schneider, ehemaliges Vorstandsmitglied der Verbandes Schweizer Privatradios, fordert deshalb eine Einschränkung des SRG-Leistungsauftrages. «Die SRG müsste verpflichtet werden, Gebührengelder ausschliesslich für Sendungen zu verwenden, die nicht bereits von privaten Anbietern veranstaltet werden.» Werden Gebührengelder für Aktivitäten ausserhalb der Grundversorgung eingesetzt, entstünden Quersubventionierungen. «Dadurch wird der Wettbewerb verzerrt und das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit verletzt», so der Basler Medienrechtler, der selbst sechs Jahre in den Medien gearbeitet hat. Sein Fazit: «Das Parlament sollte die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes nutzen, die Mängel der Rundfunkfinanzierung zu verbessern und dem europäischen Standart anzupassen.» Zur Kritik am RTVG siehe auch SVP und FDP wollen RTVG an Bundesrat zurückweisen
Dienstag
24.02.2004