Der Bundesrat hat am Freitag das neue Fernmeldegesetz auf den 1. April in Kraft gesetzt. Ab dann darf der Telefonanschluss wegen bestrittener Rechnungen für Mehrwertdienste nicht mehr gesperrt werden. Zudem gelten Preisobergrenzen. Für die Mehrwertdienste, die unter 090x-Nummern angeboten werden, gilt ab April eine Preisgrenze von 100 Franken Grundgebühr, 10 Franken pro Minute, 5 Franken pro Minute im SMS-Abonnement sowie 400 Franken total pro Anruf oder Abonnement. Zudem müssen die Anbieter in einem Land ansässig sein, das Klagen von Schweizer Kunden vor Schweizer Gerichten gegen sie zulässt.
Wie der Bundesrat weiter mitteilte, muss der Zugang zu Erotikdiensten für Minderjährige von vorneherein soweit wie möglich gesperrt sein. Als weitere Massnahme zum Konsumentenschutz wird eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten eingerichtet. Unverlangt gesendete Massenwerbung (Spam) ist grundsätzlich verboten. Bei Mobiltelefonanrufen müssen die Kunden im Voraus informiert werden, wenn sie auf ein anderes Netz anrufen. - Siehe auch: Das neue RTVG gilt ab 1. April und Jetzt beginnt die Entbündelung der letzten Meile
Freitag
09.03.2007