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Freitag
09.11.2001

Die deutsche Zeitschrift «Gala» muss für die Veröffentlichung mehrerer Fotos von Caroline von Monaco der Prinzessin ein Schmerzensgeld von 200 000 Mark bezahlen. Der Bundesgerichtshof hat die Annahme einer Revision der Zeitschrift «Gala» (Gruner + Jahr) gegen ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom Oktober 2000 abgelehnt. Somit wird der Entscheid rechtskräftig, schreibt der Anwalt von Prinzessin von Monaco Matthias Prinz am Freitag. Die beanstandeten Fotos vom Januar 1997 zeigten, wie die Prinzessin am Hochzeitstag allein für ihren verstorbenen Mann in der Kirche betete. Im Juni darauf veröffentlichte die Zeitschrift Bilder von Caroline mit Freunden auf ihrer privaten Yacht vor der Küste von Palma de Mallorca. Sie seien so weit von der Küste entfernt gewesen, dass sie vom Ufer aus mit blossem Auge nicht erkannt worden wären, urteilte das Landgericht zuvor. Ihr Verhalten sei daher nicht öffentlich gewesen. Bereits 1996 hatte die Prinzessin 180 000 Mark wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte von der Illustrierten «Bunte» aus dem Burda-Verlag erhalten.