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Samstag
03.06.2006

Der Elektronik-Discounter Fust verstösst mit seinem Fussball-WM-Gewinnspiel mit Gratis-Fernsehern nicht gegen das Lotteriegesetz. Zu diesem Schluss ist die St. Galler Staatsanwaltschaft gekommen. Sie hat deshalb kein Strafverfahren eröffnet. Der Elektronik-Discounter verspricht in seiner Werbung, den Kaufpreis für neu gekaufte TV-Geräte zurückzuerstatten, falls die Schweizer Fussball-Nationalmannschaft den WM-Viertelfinal erreicht. Dazu muss der Käufer auch noch einen Tippschein mit drei Fragen korrekt ausfüllen.

Gewinnspiele dieser Art fallen gemäss einem Bundesgerichtsurteil nicht unter das Lotterigesetz, sagte Untersuchungsrichter Thomas Näf am Freitag. Offen sei, ob allenfalls ein Glücksspiel gemäss Spielbankengesetz vorliegt. Das Finanzdepartement des Kantons St. Gallen hatte die Fust AG Ende April zum Abbruch des Wettbewerbs aufgefordert, weil der Wettbewerb möglicherweise gegen das Lotteriegesetz verstosse.