Deutsche Bundesligavereine dürfen für Radioreportagen aus ihren Fussballstadien ein besonderes Entgelt von den Sendern fordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Das höchste deutsche Gericht wies damit eine Klage des Privatsenders Radio Hamburg ab, der gegenüber der Deutschen Fussball-Liga (DFL) sowie den Hamburger Klubs HSV und St. Pauli einen Anspruch auf kostenlose Live-Übertragungen durchsetzen wollte. Der BGH bestätigte damit, was seit einigen Jahren ohnehin Praxis ist.
Ähnlich wie beim Fernsehen verlangt die DFL für Radioreportagen inzwischen - je nach Dauer und Reichweite - vier- bis fünfstellige Beträge pro Saison. Die Radiosender hatten sich dagegen mit dem Argument zur Wehr gesetzt, Radio sei mit Fernsehen nicht vergleichbar: Der Radioreporter erbringe mit der Schilderung des Spielgeschehens eine eigene kreative Leistung. Deutschlands private Radiosender kritisierten, mit dem Urteil vom Dienstag werde die Rundfunkfreiheit den kommerziellen Interessen der Vereine untergeordnet. Was in einem ersten Schritt für das Radio gelte, «kann schnell auch zum Thema für die Print- und Fotokollegen werden», sagte ein Sprecher des Dachverbandes.
Dienstag
08.11.2005