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Dienstag
29.11.2005

Der Internetanbieter T-Online darf vorerst nicht in den Mutterkonzern Deutsche Telekom eingegliedert werden. Ein Gericht in Darmstadt hat am Dienstag einen Antrag von T-Online abgelehnt, die im letzten April beschlossene Fusion sofort wirksam werden zu lassen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Erfolg der Klagen gegen die Fusion nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden könne. Die Generalversammlung von T-Online, in der die Deutsche Telekom den grössten Teil der Stimmen hält, hatte das Vorhaben mit einer Mehrheit von 99% gebilligt. Wegen zahlreicher Anfechtungsklagen von Kleinaktionären liegt der Entscheid aber auf Eis.

Die Unternehmen wollen durch die Fusion auf dem stark wachsenden Markt für schnelle Internet-Anschlüsse schlagkräftiger agieren. Nach ihrer Einschätzung kann es noch vier bis fünf Jahre dauern, bis über die Klagen der Kleinaktionäre rechtskräftig entschieden ist. Bis dahin seien die Marktanteile vergeben, argumentieren die Unternehmen. Die Kleinaktionäre halten dagegen, T-Online habe auch als eigenständiges Unternehmen gute Entwicklungschancen. Sie befürchten, beim geplanten Umtausch ihrer T-Online- in Telekom-Aktien einen Grossteil des ursprünglichen Kaufpreises ihrer Papiere einzubüssen. - Mehr dazu: Fusion von T-Online mit Telekom vor Gericht