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Freitag
02.09.2005

Das Landgericht Darmstadt will die Klagen gegen die Verschmelzung von T-Online mit der Deutschen Telekom am 4. November verhandeln. Mehrere Aktionäre hatten gegen die Fusion der beiden Unternehmen geklagt. Unter anderem hatte die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) die niedrige Bewertung der T-Online-Aktien bemängelt. Die Telekom übernimmt ihre Internettochter per Aktientausch und will die Transaktion noch in diesem Jahr abschliessen. Die Anleger sollen 0,52 Telekom-Aktien je T-Online-Aktie erhalten. Umgerechnet entspricht dies rund 8 Euro. Beim Börsengang im April 2000 hatten die Aktionäre 27 Euro je T-Online-Anteilschein bezahlen müssen. - Mehr dazu: T-Online-Übernahme wird zum Politikum