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Dienstag
28.03.2006

«Der Abdruck von möglicherweise verletzenden Karikaturen zu religiösen Themen ist zulässig, wenn er eine darüber laufende öffentliche Auseinandersetzung dokumentiert, verhältnismässig erfolgt und das Thema journalistisch analysiert und präsentiert», erklärte der Schweizer Presserat am Dienstag. Da der Presserat im Februar 2006 im Zusammenhang mit der Kontroverse um die dänischen Mohammed-Karikaturen ungewöhnlich viele Anfragen aus Redaktionen erhalten hatte, beschloss er, das Thema aufzugreifen und zum Gegenstand einer grundsätzlichen Stellungnahme zu machen.

Da sich der Schweizer Presserat auf die Prüfung von Berichten schweizerischer Medien beschränkt, äussere er sich nicht konkret zur Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen durch die dänische Zeitung «Jyllands-Posten». Die Stellungnahme prüfe vielmehr, ob es in der Schweiz zulässig sei, umstrittene Illustrationen wie die Mohammed-Karikaturen in Medienberichten zu zitieren und ob bei der Veröffentlichung von Karikaturen auf besondere Empfindlichkeiten von Religionsgemeinschaften Rücksicht zu nehmen sei, wie der Presserat weiter informierte.

«Die Freiheit von Satire und Karikatur erstreckt sich auch auf religiöse Themen. Sie ist weder an religiöse Bildverbote gebunden, noch hat sie auf besondere Empfindlichkeiten von orthodoxen Gläubigen abzustellen», meinte der Presserat in seiner Stellungnahme. Ausgehend vom Empfinden von demokratischen, aufgeschlossenen Zeitgenossen habe sich Satire und Karikatur unter Wahrung der Verhältnismässigkeit an die weitgezogenen Schranken von Wahrheit, Diskriminierungsverbot und Respektierung der Menschenwürde zu halten. Auch im Umgang mit Religionsgemeinschaften sei die Satirefreiheit verantwortlich zu handhaben. Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22230.htm Siehe auch: Der Presserat zu den Mohammed-Karikaturen