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Mittwoch
13.04.2005

Weil sie während gut sieben Jahren gewerbsmässig Raubkopien von Filmen und Computerprogrammen verkauft haben, sind fünf Schweizer zu bedingten Gefängnisstrafen und Bussen verurteilt worden. Bei den Verurteilten handelt es sich um vier Männer und eine Frau im Alter zwischen 29 und 39 Jahren. Vier davon leben im Kanton Luzern, eine Person wohnt im Kanton Zürich. Die Gruppe hatte den Versand professionell organisiert. Während einer der Täter für das Herunterladen der Filme und Programme zuständig war, kümmerten sich die anderen um die Kopierarbeiten, den Versand und die Kundenbetreuung.

Die beiden Haupttäter wurden vom Amtsstatthalter Sursee wegen gewerbsmässiger Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über das Urheberrecht und Markenschutz je mit zwei Monaten Gefängnis bedingt und 3000 Franken Busse bestraft. Zusätzlich haben die Männer die Untersuchungskosten zu tragen. Ein weiterer Mann und die Frau wurden wegen Beihilfe mit 600 und 500 Franken Busse bestraft. Ein «Zwischenhändler» wurde zu einem Monat Gefängnis bedingt und einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Dazu auch 31 Prozent der Software in der Schweiz sind Raubkopien