Das Zürcher Bezirksgericht hat am Freitag einen früheren Angestellten der Ringier AG wegen Betrugs zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilt. Der 46-jährige Mann erschlich sich Spesen in Höhe von mehreren 10 000 Franken.
Der in der Sache geständige Angeklagte hatte zwischen November 1998 und Mai 2001 regelmässig Spesenabrechnungen, Briefe, Rechnungen und Quittungen gefälscht, um Gelder für sich abzuzweigen. Gemäss der Anklageschrift betrug der Gesamtschaden für die geprellte Arbeitgeberin rund 40 000 Franken.
Als Tatmotiv gab er massive finanzielle Probleme an. Infolge eines gescheiterten Tourismus-Projekts Mitte der 90er Jahre soll der damals als selbstständiger Marketing-Planer tätige Angeklagte einen Schuldenberg von bis zu 150 000 Franken angehäuft haben. Der Familienvater von drei Kindern arbeitete von 1997 bis Mai 2001 in leitender Funktion bei Ringier. Dann wurde er fristlos entlassen.
Der Staatsanwalt sprach von einem schweren Verschulden und verlangte eine gerade noch bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten. Dagegen forderte der Verteidiger auf Grund des Geständnisses sowie einigen seines Erachtens gegebenen Teilfreisprüchen eine Strafe von 8 Monaten Gefängnis bedingt. Zudem solle der Deliktsbetrag lediglich 24 000 Franken betragen haben.
Das Zürcher Bezirksgericht setzte in seinem am Freitag eröffneten Urteil 15 Monate bedingt fest, bei einer Probezeit von 2 Jahren. Verurteilt wurde der frühere Ringier-Angestellte wegen mehrfachen Betrugs, Veruntreuung sowie Urkundenfälschung.
Der Angeklagte anerkannte die Begleichung eines Schadenersatzes von mindestens 15 000 Franken. Will die Ringier AG den Rest der Spesen einfordern, muss sie dies auf dem Zivilweg tun.
Samstag
19.02.2005