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Dienstag
29.06.2004

«Ich war irritiert und überrascht, als ich von den frisierten Zahlen beim Landboten erfuhr, und ich hoffe, dass dies ein Einzelfall ist», sagte Tobias Trevisan, WEMF-Verwaltungsratspräsident (AG für Werbemedienforschung), am Dienstagabend zum Klein Report. «Ich nehme an, dass inzwischen die Verlage realisiert haben, dass das Frisieren von Zahlen kein Kavaliersdelikt ist, sondern schlicht und einfach Betrug. Und dass dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.»

Tobias Trevisan, Leiter Verlag Zeitungen bei der «NZZ», will weiterhin an der Selbstdeklaration festhalten. «Die Zahlen werden schon heute stichprobeartig überprüft», so Trevisan weiter. «Die WEMF ist kein Treuhandbüro, und wir können nur mit den Zahlen arbeiten, die uns angegeben werden.»

Die WEMF verspricht sich von einem ab Donnerstag geltenden neuen Reglement für die Auflagenbeglaubigung von Zeitungen und Zeitschriften mehr Transparenz. Schummeln soll erschwert werden. Mit der WEMF-Auflagenbeglaubigung sollen die Printtitel der verschiedenen Pressekategorien vergleichbar sein. Die Beglaubigung basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration.

Um die Richtigkeit der Zahlen zu gewährleisten, werden gemäss Reglement die von den Verlagen gelieferten Angaben von der WEMF periodisch überprüft. Nach dem heute geltenden Reglement haben die Verlage einen gewissen Spielraum bei der Angabe der Auflage. Insbesondere geht es um die Gratisexemplare, die zur verkauften Auflage dazugezählt werden. Gemäss neuem Reglement müssen alle tatsächlich verbreiteten Exemplare entsprechend den erzielten Erlösen (Abonnements und Einzelverkauf) angegeben werden. Die verkaufte Auflage darf wie bisher 5% Gratisexemplare enthalten. Die nach dem neuen Reglement beglaubigten Zahlen werden erstmals im Herbst 2005 publiziert.

Die Auflagen von voll bezahlten Titeln und denjenigen mit höchstens 50% Rabatt werden in einer Zahl ausgewiesen. Neu können Verlage bestraft werden, die sich nicht an das Reglement halten. Falls wiederholt versucht wird, mit falschen Angaben die tatsächlichen Auflagezahlen zu verfälschen, muss ein Verlag 50 000 Franken Busse pro Titel bezahlen. Wenn eine Sanktion verhängt wird, verliert das Blatt zudem das Recht auf die Auflagenbeglaubigung für drei Jahre.

Die WEMF habe keine Möglichkeit, selbst Fälschungen zu ermitteln, sagte WEMF-Verwaltungsratspräsident Tobias Trevisan, denn sie sei keine Polizei. Falls aber ein Betrug auffliege und nachgewiesen werde, könnten die strafrechtlichen Konsequenzen schwerwiegend sein. Falls sich solche Vorfälle wie mit dem «Landboten» oder mit dem «Giornale del Popolo» wiederholen sollten, sieht Trevisan die Notwendigkeit gegeben, die Selbstdeklaration zu überprüfen.