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Freitag
04.11.2005

Der Zürcher Journalist Frank Lübke muss sich für seine Äusserungen über Moslems definitiv nicht wegen Rassendiskriminierung verantworten. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde gegen den Freispruch des jüdischen Publizisten durch die Zürcher Justiz nicht eingetreten. Frank Lübke hatte nach den Attentaten von Kenia im November 2002 einen Brief an den Bundesrat und das Parlament geschrieben. Er bezeichnete die Anschläge darin als «letztes Beispiel für die islamistisch-arabisch-palästinensischen Wahnsinns-Schlächtereien gegen die jüdisch-israelische Zivilbevölkerung».

Ein Schweizer palästinensischer Herkunft reichte daraufhin gegen den Leiter des Zentrums gegen Antisemitismus und Verleumdung (David) in Zürich Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung ein. Er warf Lübke vor, Moslems pauschal als minderwertige Menschen dargestellt zu haben. Im Sommer 2004 wurde Lübke vom Bezirksgericht Zürich und im Mai 2005 auch vom Zürcher Obergericht jedoch umfassend freigesprochen. Das Obergericht hielt fest, dass in einer Demokratie Kritik auch in zugespitzter Form zulässig sei. Lübke habe zudem zwischen islamisch und islamistisch unterschieden - und damit nicht alle Moslems in einen Topf geworfen.