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Montag
07.07.2003

Der Oscar-Preisträger und Regisseur Xavier Koller ist vom Bezirksgericht Zürich frei gesprochen worden. Er muss keine Busse bezahlen, weil er im Juni 2001 der Polizei seinen Ausweis nicht zeigen wollte.

Koller und ein Zürcher Polizist gerieten im Juni 2001 bei einer Verkehrskontrolle aneinander. Der Taxifahrer, mit dem Koller unterwegs war, musste sich einem Alkoholtest unterziehen. Koller stieg aus und verlangte eine Erklärung, worauf der Polizist Koller aufforderte, zum Taxi zurückzugehen. Nach der dritten Aufforderung nannte Koller den Beamten «Arschloch», worauf dieser einen Ausweis verlangte. Nach dreimaliger Wiederholung des Schimpfwortes und nach der vierten Aufforderung des Polizisten wies sich Koller mit einer ID aus.

Vom Polizeirichter wurde Koller darauf mit 100 Franken gebüsst, Koller legte Berufung beim Bezirksgericht Zürich ein. Dieses sprach ihn nun frei. Der Regisseur erhält 200 Franken Entschädigung. Die Anordnung, zum Taxi zurückzugehen, war gemäss Urteil unverhältnismässig. Es bestehe keine Pflicht, Ausweispapiere mit sich zu führen, weshalb Koller auch nicht verpflichtet war, den Ausweis vorzulegen. Trotz dieses Freispruchs ist der Zwischenfall juristisch noch nicht beendet. Ausstehend ist das Urteil wegen Ehrverletzung. Zur Verhandlung waren im Mai weder der in den USA lebende Regisseur noch sein Vertreter erschienen. Das Bezirksgericht hat nun zu befinden, ob Koller mit dem Schimpfwort «Arschloch» den Beamten in seiner «Ehre als Mensch und Polizist» verletzt hat.