Zwei Berner Journalisten haben keine Verletzung des Amtsgeheimnisses begangen, als sie 2004 ein internes Abstimmungsresultat des Regierungsrats publik machten. Das hat das Berner Obergericht entschieden und das Urteil am Freitag veröffentlicht. Es vertrat die Auffassung, dass in diesem Fall die Meinungs- und Informationsfreiheit wichtiger sei als das Interesse des Staats an der Geheimhaltung des Abstimmungsverhaltens.
Das Obergericht hob deshalb den Schuldspruch eines Strafeinzelrichters von 2005 auf und hiess die Appellation der Journalisten gut. Der Strafeinzelrichter hatte die Journalisten zwar schuldig gesprochen, aber keine Strafe verhängt. Bei der Abstimmung im Regierungsrat ging es um die Frage, ob die bernische Regierung der Steuersenkungsinitiative der Wirtschaftsverbände einen Gegenvorschlag gegenüberstellen soll.
Die beiden Journalisten der «Berner Zeitung» machten publik, dass die je zwei SP- und FDP-Vertreter dagegenstimmten. Das Berner Obergericht schreibt nun, darauf habe es kaum Reaktionen gegeben. Die Personen, die den Fall mit einer Anzeige ins Rollen brachten, hätten sich vielmehr daran gestört, dass in der Folge Regierungsrat Urs Gasche (BDP, damals SVP) seine persönliche Meinung äusserte. Die Oberrichter weisen im Übrigen daraufhin, dass die Sitzungen des Berner Regierungsrats nicht geheim sind, sondern nur «nicht öffentlich».
Freitag
18.07.2008