Der türkische Journalist Rahmi Yildirim muss nicht ins Kittchen, weil er nach Meinung des türkischen Generalstabs die Streitkräfte verunglimpft haben soll. In der Urteilsbegründung habe die Strafkammer das Recht auf Meinungsfreiheit über den Tatbestand der Beleidigung gestellt, berichteten türkische Zeitungen am Montag. Zwar wertete das Gericht die Kritik des Angeklagten als «hart, zersetzend und kränkend», entschied aber zu Gunsten des Rechts auf freie Meinungsäusserung. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein, hiess es in den Berichten.
Montag
19.12.2005