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Dienstag
10.03.2009

Ein sechsminütiger Film, den RTL über Andrea Casiraghi, den ältesten Sohn der Monegassen-Prinzessin Caroline, am 17. April 2005 gesendet hat, verletzt dessen Privatsphäre nicht. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat der Freiheit der Medien den Vorrang eingeräumt. Da der Film kurz nach der Beisetzung von Fürst Rainier von Monaco ausgestrahlt wurde, überwiegt laut dem Gericht das öffentliche Interesse an der Fürstenfamilie.

Der Film knüpfe an den Tod des Fürsten an, also an ein Ereignis, über das die Medien grundsätzlich berichten durften. In der positiven Darstellung des heute 24-Jährigen wurde die Frage aufgeworfen, ob er künftig eine grössere Rolle im Fürstentum spielen könne. Deshalb sei es nicht bloss ein Versuch, die Neugierde des Publikums zu befriedigen, sondern ein einigermassen ernsthafter Beitrag zur Diskussion über die Zukunft des kleinen Staates Monaco.

Das Karlsruher Gericht hob ein Urteil des Kammergerichts Berlin auf, das Casiraghi weitgehend Recht gegeben hatte. Sein Persönlichkeitsrecht sei nur geringfügig betroffen. Der Film vermittle keine tiefergehenden Einblicke in persönliche Lebensumstände.