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Sonntag
03.07.2005

Die freien Berufsjournalisten des Verbands Impressum haben am Samstag in Winterthur eine Resolution an die Verleger verabschiedet. Darin fordern sie den Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertrags (GAV). Nur ein GAV könne die freien Berufsjournalisten genügend vor Lohndumping schützen, heisst es in der an der Generalversammlung ohne Gegenstimme verabschiedeten Resolution. Ferner wird gefordert, dass Redaktionen im Interesse der Qualität freie Berufsjournalisten gegenüber Hobbyjournalisten bevorzugen. Anlass für die Resolution an den Verlegerverband Schweizer Presse war eine Umfrage unter den freien Berufsjournalisten von Impressum im letzten Jahr. Darin wurde deren wirtschaftliche Situation im Jahr 2003 erhoben. Damals war der Gesamtarbeitsvertrag noch in Kraft. Von den Verlegern gekündigt wurde er per 31. Juli 2004.

Gemäss der nicht repräsentativen Umfrage sank das durchschnittliche Monatseinkommen von vollzeitlich tätigen freien Berufsjournalisten im Jahr 2003 gegenüber 2002 um 17% auf 4320 Franken. Dafür arbeiteten sie 52 Stunden pro Woche zu einem Stundenlohn von 22 Franken. Im GAV vorgeschrieben waren mindestens 55 bis 60 Franken. Eine solche Honorierung sei «eine kaum zu überbietende Geringschätzung von qualitativ guter Arbeit», heisst es in der Resolution. Die teilweise beruflich hochqualifizierten freien Berufsjournalisten erhielten für ihre Arbeit mittlerweile gleich wenig wie das Verkaufs- und Reinigungspersonal.

Weiter wird kritisiert, dass Redaktionen immer häufiger veröffentlichte Artikel nicht honorierten. Ferner würden Ideenvorschläge von freien Berufsjournalisten abgelehnt und das Thema dann von der Redaktion selbst bearbeitet. Diese Praxis beweise, dass ein GAV mit verbindlichen Umgangsregeln und Honorargrundsätzen für Freie «von existenzieller Bedeutung» sei. Der Arbeitsgemeinschaft Deutschschweiz der freien Berufsjournalisten des grössten Schweizer Journalistenverbands Impressum gehören rund 800 Mitglieder an.