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Montag
11.02.2008

Das Bezirksgericht Frauenfeld hat am Montag einen 28-Jährigen wegen gewerbsmässig begangener Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen im Internet schuldig gesprochen. Er hat eine Internetplattform betrieben, die als Tauschbörse diente. Der Angeklagte hat selbst keine Dateien zum illegalen Herunterladen bereitgestellt, sondern nur sogenannte «Hash-Links», die die Suche auf anderen Computern ermöglichen. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass er Informationen kanalisiert und den illegalen Zugriff vereinfacht habe.

Damit habe er ermöglicht, dass sich «unzählige Leute bedient haben», wie die Vizepräsidentin des Gerichts bei der Urteilsbegründung erklärte. Der 28-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 2000 Franken verurteilt. So hatte es auch die Anklage gefordert. Nach Schweizer Rechtslage dürfen Filme und Musik für den persönlichen Bedarf kopiert werden. Computerspiele oder Computerprogramme müssen immer gekauft werden. Weil Spenden und Werbeeinnahmen der Internetplattform seine Haupteinnahmequelle war, ging das Gericht von gewerbsmässiger Gehilfenschaft aus.

Angezeigt hatten den 28-Jährigen, der inzwischen in Kanada lebt, die Swiss Anti Piracy Federation (Safe). Diese sucht im Auftrag von Weltkonzernen wie Columbia Pictures, Warner Brothers oder Sony nach Internetnutzern, die das Urheberrecht verletzen, indem sie illegal Programme aus dem Internet herunterladen. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte ausserdem für den Vorwurf der Pornografie. Bei einer Hausdurchsuchung sind auf seinem Rechner pornografische Bilder gefunden worden.