Nicolas Sarkozy hat gegen «Le Matin» eine Klage wegen Verletzung der Privatsphäre eingereicht. Der französische Innenmister wirft der Westschweizer Tageszeitung vor, sich im Mai in verschiedenen Artikeln über seine Eheprobleme ausgelassen zu haben. Sarkozy zieht deshalb «Le Matin» und das Verlagshaus Edipresse im französischen Thonon-les-Bains am Genfersee vor Gericht, wie die welsche Boulevard-Zeitung in ihrer Mittwochausgabe schreibt.
Nicolas Sarkozy verlangt einen symbolischen Schadenersatz von einem Euro. Viel gewichtiger ist dagegen seine Forderung nach Gegendarstellung: Das Urteil soll an fünf aufeinander folgenden Tagen in der Zeitung abgedruckt und während vier Tagen auf der Internet-Seite des «Matin» aufgeschaltet werden. «Der oberste französische Polizist bestreitet den Wahrheitsgehalt unserer Artikel nicht, er findet aber, dass wir mit der Publikation seine Privatsphäre verletzt haben», sagte Chefredaktor Peter Rothenbühler gegenüber der sda.
Der künftige Präsidentschaftskandidat habe aber in der Vergangenheit aus eigenen Stücken die öffentliche Aufmerksamkeit auf seine Familie, seine Ehe und seine Gefühle gezogen. Nun wo das harmonische Bild Risse bekommen habe, verlange er den absoluten Respekt vor seiner Privatsphäre. Das sei eine komische Auffassung über die Funktionsweise der Medien, so Rothenbühler. «Le Matin» muss nun in den nächsten zwei Monaten vor Gericht erscheinen. Dass der bürgerliche Politiker in Frankreich klagen darf, liegt unter anderem daran, dass «Le Matin» auf der französischen Seite des Genfersees rund 500 Exemplare verkauft. Ausserdem erlaube die Konvention von Lugano über die juristische Zuständigkeit dieses Vorgehen, sagte Rothenbühler weiter. In Frankreich seien die Gesetze zudem strenger als hierzulande.
Mittwoch
13.07.2005