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Sonntag
05.02.2012

Die französische Nationalversammlung hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, welche den gemeinnützigen Auftrag der AFP bekräftigt. Die Regierung hatte vorgeschlagen, das sogenannte Warsmann-Gesetz zu ändern, damit es künftig erlaubt ist, dass «der Staat die Nettokosten der AFP finanziell ausgleicht, die aus der Erfüllung der Aufträge im Interesse des Gemeinwohls entstehen».

Es handle sich dabei um einen zukunftsgerichteten und entschiedenen Schritt nach vorne auf dem Weg zur Klärung der Finanzbeziehungen zwischen dem französischen Staat und der AFP, heisst es in der Mitteilung der AFP. Dieser Schritt belege die Entschlossenheit Frankreichs, die Streitsache möglichst rasch beizulegen, die durch die deutsche Nachrichtenagentur dapd bei der EU-Kommission angestrengt worden sei.

Die dapd hatte sich in Brüssel über das Finanzierungsmodell der AFP beschwert, weil der französische Staat Abos von AFP im Wert von jährlich rund 115 Millionen Euro abgenommen hatte. Die dapd selbst hegt nämlich nach dem Kauf des französischen Fotodienstes Sipa Press selbst Pläne, in den französischen Markt vorzupreschen. Schon im Frühjahr will die dapd den französischen Dienst um 35 Textjournalisten ergänzen, um eine Konkurrenz-Agentur zu lancieren.

Bis die Gesetzesänderung aber verabschiedet wird, muss sie nun erst noch den französischen Senat und dann in zweiter Lesung die Nationalversammlung passieren.