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Mittwoch
09.02.2005

Der französische Telecom-Konzern France Télécom hat gegen die Forderung der EU-Kommission nach einer Rückzahlung staatlich gewährter Steuervorteile Berufung eingelegt. Das Unternehmen legte den Einspruch bereits am 10. Januar in erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein, wie ein Firmensprecher am Mittwoch bestätigte.

Hintergrund ist ein Entscheid der EU-Kommission vom letzten Juli, wonach France Télécom die von der französischen Regierung gebilligten Steuervorteile in Höhe von 0,8 bis 1,1 Mrd. Euro samt Zinsen zurückzahlen muss. Brüssel veranschlagte die Rückforderung samt Zinsen auf 1,2 bis 1,7 Mrd. Euro. Nach Angaben der französischen Tageszeitung «Le Figaro» vom Mittwoch legte auch die Pariser Regierung Einspruch ein. Aus dem Bericht ging nicht hervor, ob der Einspruch gemeinsam mit France Télécom erfolgte. Das französische Industrieministerium gab dazu keine Stellungnahme ab.