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Freitag
29.05.2009

Auch in der Schweiz sind Google-Autos unterwegs, um für Google Street View Filmaufnahmen von Strassen zu machen. Dies verstosse gegen das schweizerische Datenschutzrecht, behauptet nun Privatim, die Vereinigung der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten, in einem Communiqué vom Freitag. Die Vereinigung fordert von Google, dass auch die Schweizer Bevölkerung ihr Widerspruchsrecht vor der Veröffentlichung der Bilder wahrnehmen kann. So berücksichtige Google in der Schweiz - anders als in anderen europäischen Ländern - die Datenschutzrechte der betroffenen Personen noch nicht.

Privatim fordert von Google zumindest ein Widerspruchsrecht für die Schweizer Bevölkerung - und zwar vor der Veröffentlichung der Bilder. Konkret sollen betroffene Personen von Google verlangen können, dass die personenbezogenen Informationen aus der Datenbank gelöscht werden, bevor die Bilder auf Google Street View veröffentlicht werden. Zu den personenbezogenen Informationen zählt Privatim nicht nur Gesichter, sondern auch Fahrzeuge, Gebäude (beispielsweise Einfamilienhäuser) und Hausnummern. Deshalb habe Google auch die Öffentlichkeit darüber zu informieren, wo Aufnahmen gemacht werden, fordert Privatim.

Die Vereinigung würde es auch begrüssen, wenn datenschutzfreundliche Technologien eingesetzt würden, die das Bildmaterial nicht erst nachträglich, sondern bereits bei der Aufnahme vollständig anonymisieren.

Google Street View ist nicht überall gleich beliebt: In Deutschland am 21. Mai 2009: Hamburger Datenschützer erreicht Google-Zugeständnisse. Am 13. Mai in Griechenland: Google Street View in Griechenland gestoppt und am 23. April in England: Google Street View ist in England legal