Das Nachrichtenmagazin «Focus» sieht in Ermittlungen der Hamburger Polizei gegen einen seiner Redaktoren die Pressefreiheit gefährdet und fordert eine Änderung des Strafgesetzbuches. Das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE), eine vor einigen Jahren gegründete Eingreiftruppe der Hamburger Polizei, ermittelt gegen den Leiter des Hamburger «Focus»-Büros, Kayhan Özgenc. Die Behörde beschuldigt den Redaktor, eine Straftat begangen zu haben. Özgenc soll gegen den Strafgesetzbuchparagrafen 353d Nr.
3 «Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen» verstossen haben. Ihm droht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Das vermeintliche Vergehen des «Focus»-Reporters basiert auf einer Affäre, die er selbst aufgedeckt hatte. Nach seinem Bericht über einen gross angelegten Auflagenbetrug bei der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG), der Medienholding der SPD, leitete die Staatsanwaltschaft Hamburg im Herbst 2004 ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen Verlagsmanager ein. Gleich mehrere Personen stehen unter Betrugsverdacht. In dem Artikel «Genosse in der Klemme» («Focus» 50/06) berichtete Özgenc über weitere Details der Affäre und zitierte dabei aus internen Justizunterlagen. Aufgrund einer Strafanzeige ermittelt nun auch die Münchner Staatsanwaltschaft gegen den Journalisten. Bei der Vernehmung am vergangenen Montag räumte die DIE-Ermittlerin ein, dass das Dezernat auch nach der Quelle der von «Focus» veröffentlichten Dokumente suche und eine «Straftat im Amt» vermute, also nach einem Verräter in den eigenen Reihen suche.
Özgenc war für die Aufdeckung der VW-Affäre im vergangenen Jahr mit dem wichtigsten deutschen Journalistenpreis, dem Henri-Nannen-Preis, für investigativen Journalismus ausgezeichnet worden. Als «Kriminalisierung hart recherchierender Journalisten», kritisiert der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Michael Konken, in der aktuellen «Focus»-Ausgabe von Montag die Ausforschung des Redaktors und seiner Arbeit. Es sei «skandalös», betont Konken, dass so kurz nach dem «Cicero»-Urteil des Bundesverfassungsgerichts schon wieder wegen der Veröffentlichung «angeblich geheimer Akten» gegen einen Journalisten ermittelt werde. Die Richter hatten eine Polizeirazzia bei der Zeitschrift «Cicero» Ende Februar für rechtswidrig erklärt und damit die Pressefreiheit bekräftigt.
«Focus»-Herausgeber Helmut Markwort erklärte: «Der Paragraf 353d und das damit verbundene Zitierverbot aus Justizakten verletzt die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit. Mit der umstrittenen Vorschrift behindert die Justiz seit Jahrzehnten die Arbeit der Redaktionen, von Lokalzeitungen bis hin zu überregionalen Blättern. Der Paragraf muss aus dem Gesetzbuch gestrichen werden. Würden die Politiker auf den Rat von Fachleuten hören, könnte das schnell geschehen. Der Rechtsausschuss des Bundestags hatte vor einigen Monaten neun Juristen nach Berlin eingeladen. Unter dem Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU) ging es auch um den Paragrafen 353d. Mehrheitlich plädierten auch die Experten für eine Abschaffung.» Siehe auch: «Cicero»-Razzia war rechtswidrig
Montag
19.03.2007