Der Financier Martin Ebner und seine BZ Bank haben das Wirtschaftsmagazin «Bilanz» wegen Ehrverletzung eingeklagt. Chefredaktor René Lüchinger habe die beiden unter anderem in einem Editorial in unlauterer Weise in ihren Geschäftsverhältnissen herabgesetzt. Gegen Lüchinger und den Verleger der «Bilanz», die Jean Frey AG, werden Forderungen wegen Persönlichkeitsverletzung und unlauteren Wettbewerbs von mehreren Hunderttausend Franken geltend gemacht, wie Martin Wagner, Verwaltungsrat und Rechtskonsulent der Jean Frey AG am Donnerstag bestätigte.
Lüchinger hatte Ebner am 15. März für seine Haltung im Übernahmekampf um den Schweizer Rückversicherer Converium mit sehr harten Worten kritisiert. Unter dem Titel «Auf frischer Tat» schrieb Lüchinger, der Financier sei wieder auf «Firmenpirsch» und nehme «Schweizer Unternehmen ins Visier».
Financier Ebner fordert eine Genugtuung von 50 000 Franken sowie den durch die Veröffentlichung des Artikels erzielten Gewinn von mindestens 35 000 Franken. Die BZ Bank verlangt Schadenersatz in der Höhe von mindestens 250 000 Franken.
Ebner, so Lüchinger, habe dem französischen Konkurrenten Scor seine 20-prozentige Beteiligung an Converium mit «einem Schulterzucken» verkauft und habe sich dabei wie schon bei früheren Geschäftstätigkeiten nur von der eigenen «Gewinnmaximierung» leiten lassen.
Die Kläger verlangen, dass Lüchinger und der Jean Frey AG unter Strafdrohung verboten wird, die Aussagen im Editorial zu wiederholen. Lüchinger und die Jean Frey AG wiesen die Forderungen am Donnerstag als unbegründet zurück.
Donnerstag
19.04.2007