Die Schweiz und Luxemburg haben ein neues Koproduktionsabkommen im Bereich des Films geschlossen. Bundesrat Didier Burkhalter hat die Vereinbarung am Filmfestival von Cannes, das er am Samstag und Sonntag besuchte, mit dem luxemburgischen Minister François Biltgen unterzeichnet.
Die neue Filmförderung in Luxemburg sieht vor, dass das Filmgeld nicht mehr zwingend im Land selber investiert werden muss. Die Filmfördergelder können bis zu 100 Prozent im Partnerland der Koproduktion eingesetzt werden.
«Das nun von beiden Ländern unterzeichnete Abkommen dehnt die bisher auf die Mitgliedstaaten der EU beschränkte Bestimmung auch auf die Schweiz aus», teilte das Bundesamt für Kultur (BAK) am Sonntag mit.
Nun können Koproduktionen realisiert werden, bei denen das Verhältnis der finanziellen Beteiligung der beiden Parteien von zehn Prozent bis 90 Prozent gehen kann und die minoritäre Beteiligung rein finanzieller Natur sei, so das BAK. Voraussetzung sei aber, «dass diese Projekte durch die selektive Förderung des BAK unterstützt wurden».
Die Schweiz hat ähnliche Koproduktionsabkommen mit Frankreich, Deutschland, Österreich, Italien, Belgien und Kanada abgeschlossen. «Dank den Abkommen können sehr hohe Produktionskosten auf zwei oder mehr Länder aufgeteilt werden», schreibt das Bundesamt für Kultur abschliessend.