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Montag
28.08.2006

In den öffentlichen Verwaltungen des Kantons Schwyz soll künftig das Öffentlichkeitsprinzip gelten: Was nicht geheim ist, kann von allen eingesehen werden. Die Kantonsregierung hat das entsprechende Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte, besteht heute grundsätzlich kein Anspruch auf Information über die Vorgänge in den Verwaltungen von Kanton, Bezirken und Gemeinden. Mit dem Entwurf für ein Gesetz über die Öffentlichkeit in der Verwaltung und den Datenschutz will die Regierung dies ändern, so wie dies die Eidgenossenschaft und verschiedene andere Kantone eingeführt haben. Jede Person soll künftig das Recht haben, amtliche Akten einzusehen, sofern für diese keine Geheimhaltungspflicht besteht. Ein spezielles Interesse muss dafür nicht nachgewiesen werden.